Ebola-Epidemie: WHO fordert Nachbarstaaten der DR Kongo zu "unverzüglichem" Handeln auf
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Nachbarstaaten der Demokratischen Republik Kongo zu einem "unverzüglichen" Vorgehen gegen eine Ausbreitung des Ebola-Virus aufgerufen. Die an die DR Kongo angrenzenden Länder seien "einem besonders hohen Risiko" ausgesetzt und sollten "unverzügliche Maßnahmen ergreifen", sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus am Montag bei virtuellen Ministerberatungen zu der Ebola-Epidemie. Tedros kündigte an, dass er am Dienstag in die DR Kongo reisen werde.
Der WHO-Chef bezeichnete den Kampf gegen den derzeitigen Ebola-Ausbruch als "besonders schwierig". Als eine der Schwierigkeiten nannte er, dass der Ausbruch erst verspätet entdeckt worden sei, so dass "wir nun einer sich sehr schnell fortbewegenden Epidemie hinterher eilen".
Die DR Kongo ist das Epizentrum der Ebola-Epidemie. Die Zahl der Ebola-Verdachtsfälle stieg dort laut der WHO inzwischen auf über 900. Tedros hatte am Sonntagabend mitgeteilt, dass in dem zentralafrikanischen Land, in dem Ausrüstung zum Nachweis des Virus knapp ist, mittlerweile 101 Ebola-Infektionsfälle bestätigt worden seien.
Nach Angaben der WHO wurde in der DR Kongo bei zehn Todesfällen das Ebola-Virus als Ursache bestätigt. Bei 220 weiteren dortigen Todesfällen bestand demnach der Verdacht, dass das Virus verantwortlich ist.
Im benachbarten Uganda wurden inzwischen zwei weitere Ebola-Fälle bestätigt. Damit stieg die Zahl der dort festgestellten Ebola-Infektionen auf sieben. Wie das Gesundheitsministerium des Landes am Montag mitteilte, sind die beiden Patienten, bei denen zuletzt das Ebola-Virus festgestellt wurde, Mitarbeiter des Gesundheitswesens und arbeiten in einer privaten Einrichtung in der Hauptstadt Kampala.
Uganda hatte in der vergangenen Woche den gesamten öffentlichen Verkehr in die DR Kongo eingestellt, nachdem zwei Ebola-Fälle bestätigt worden waren.
Der Ebola-Ausbruch war am 15. Mai in der von bewaffneten Konflikten betroffenen kongolesischen Provinz Ituri gemeldet worden. Nach Einschätzung der WHO hatte sich das Virus zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon seit Monaten unentdeckt ausgebreitet.
Die Übertragung des Ebola-Virus erfolgt durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Infizierten, die Inkubationszeit kann bis zu drei Wochen betragen. Die aktuelle Epidemie wird von der erstmals 2007 nachgewiesenen seltenen Bundibugyo-Variante des Ebola-Virus verursacht. Gegen sie gibt es keinen Impfstoff und keine gezielte Therapie. Die Sterblichkeitsrate bei dieser Ebola-Variante liegt bei etwa 30 bis 50 Prozent.
Die WHO hatte wegen der Epidemie vor einer Woche eine "gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite" ausgerufen - ihre zweithöchste Alarmstufe. Die Gesundheitsbehörde der Afrikanischen Union (Africa CDC) rief kurz darauf wegen des "hohen Risikos einer regionalen Ausbreitung" für den gesamten Kontinent den Notstand aus.
Am Samstag sagte Africa-CDC-Präsident Jean Kaseya, dass der Ebola-Ausbruch in der DR Kongo und Uganda sich auf zehn weitere Länder Zentralafrikas auszuweiten drohe. Dabei handelt es sich um den Südsudan, Ruanda, Kenia, Tansania, Äthiopien, den Kongo, Burundi, Angola, die Zentralafrikanische Republik und Sambia.
In der Provinz Ituri im Nordosten der DR Kongo wurde am Wochenende ein Krankenhaus angegriffen, in dem ein Ebola-Opfer gestorben war. Wie ein Krankenhausmitarbeiter der Nachrichtenagentur AFP mitteilte, wollte eine Gruppe von jungen Angreifern in der Stadt Mongbwalu den Leichnam des Toten aus dem Hospital holen. Bei ihm habe es sich um einen in der Gegend populären katholischen Prediger gehandelt. Soldaten hätten eingegriffen und die Menge vor dem Krankenhaus mit Warnschüssen auseinandergetrieben.
Es war nicht die erste Attacke auf eine medizinische Einrichtung in Ituri seit dem Ausbruch der Ebola-Epidemie. Am Freitag wurde ein Isolationszelt nahe dem Krankenhaus von Mongbwalu in Brand gesetzt. Am Donnerstag wurden Isolationszelte für Ebola-Infizierte in Rwampara nahe der Stadt Bunia niedergebrannt. Zuvor war der Familie eines Verstorbenen wegen Ansteckungsgefahr verwehrt worden, den Leichnam für die Beerdigung abzuholen.
(Y.Rousseau--LPdF)