Bundesnetzagentur warnt vor Geräten mit versteckter Kamera oder Mikorofon
Die Bundesnetzagentur warnt mit Blick auf Weihnachten vor bestimmten smarten Geräten unter dem Baum - denn manches vernetzte Plüschtier oder auch intelligente Saugroboter könnten in Deutschland verboten sein. Spielzeuge oder Alltagsgegenstände, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese per WLAN oder Bluetooth an andere Empfangsgeräte übertragen können, sind nicht zulässig, betonte die Bonner Behörde am Mittwoch.
Ausschlaggebendes Kriterium sei dabei, ob die Aufnahmefunktion ausreichend wahrnehmbar ist. So sind etwa Brillen mit Mikrofon oder Kamera verboten, "wenn keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen", erklärte die Behörde. Denn so "greifen sie in die Privatsphäre der Personen in der Umgebung ein".
Auch Saugroboter können demnach verboten sein, wenn sie heimlich Bilder oder Audioaufnahmen an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Eine derartige Funktion sei nur zulässig, wenn das Gerät akustische oder visuelle Hinweise darauf gibt, dass aufgenommen wird. "Spielzeuge, mit denen man per App heimlich auf Bild- oder Tonaufnahmen Zugriff hat, zählen ebenfalls zu den Spionagegeräten", erklärte die Bundesnetzagentur.
"Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren", erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Besonders heimtückisch" sind laut der Behörde smarte Produkte, die als normale Gegenstände getarnt sind. Zuletzt seien etwa mit Mikrofonen ausgestattete Blumentöpfe, mit Kameras versehene Wanduhren, nachtsichtfähige Sparschweine und videofähige Trinkflaschen aufgefallen.
(O.Agard--LPdF)