Le Pays De France - Online versteigertes Schiff von "Weißer Flotte" kann Besitzer wechseln

Paris -
Online versteigertes Schiff von "Weißer Flotte" kann Besitzer wechseln
Online versteigertes Schiff von "Weißer Flotte" kann Besitzer wechseln / Foto: © AFP/Archiv

Online versteigertes Schiff von "Weißer Flotte" kann Besitzer wechseln

Im Streit um ein online versteigertes Schiff der Fahrgastschiffgesellschaft "Weiße Flotte" haben die Käufer vor Gericht einen Erfolg errungen. Der Verkauf des Fahrgastschiffs "MS Stadt Düsseldorf" über die Auktionsplattform Ebay war rechtmäßig, wie das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschied. Das Schiff soll somit für 75.050 Euro den Besitzer wechseln.

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Vier Kölner hatten das Schiff im August 2020 als Höchstbietende für 75.050 Euro ersteigert. Die "Weiße Flotte" weigerte sich jedoch, das Schiff herauszugeben. Als Begründung führte der Betrieb an, dass kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. Demnach handelte es sich bei dem Schiff "MS Stadt Düsseldorf" nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay um einen verbotenen Artikel, der auf der Plattform gar nicht verkauft werden darf.

Ein Schiff könne ebenso wenig wie ein Grundstück bei Ebay versteigert werden, argumentierte die Schiffsgesellschaft. Selbst wenn das möglich wäre, müsse die "Weiße Flotte" das Geschäft anfechten, da die Ehefrau des Geschäftsführers vergessen habe, eine auf dem Schiff lastende Hypothek in der Beschreibung anzugeben. Außerdem sei die Auktion nicht ordnungsgemäß abgelaufen, da potenzielle Bieter ihre Gebote von über 50.000 Euro wegen einer Sicherheitsfunktion nicht hätten abgeben können.

Nach Auffassung des Landgerichts kann der Kaufvertrag eines Binnenschiffs im Gegensatz zu einem Grundstückskaufvertrag "ohne Einhaltung von Formvorschriften" geschlossen werden. Der Kaufvertrag mit den Höchstbietenden sei gültig. Von diesem Vertrag könne die "Weiße Flotte" nicht einfach nachträglich zurücktreten. Auch eine Störung der Auktion sei nicht erkennbar gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(V.Castillon--LPdF)